Artikel 50 in Zahlen
Wer über die neuen Transparenzpflichten berichtet, findet hier die wichtigsten Eckdaten auf einen Blick.
Aktuelles, Presseinformationen und Entwicklungen rund um Human AI Transparent, Human AI Transparency und Human AI Label. Hier finden Sie Hintergründe zur verständlichen KI-Kennzeichnung, zur öffentlichen Transparenzdokumentation und zum gemeinsamen Projektverbund.
Eigenständige freiwillige Selbstauskunft · kein amtliches EU-Kennzeichen · keine automatische Prüfung oder Rechtsberatung

Wer über die neuen Transparenzpflichten berichtet, findet hier die wichtigsten Eckdaten auf einen Blick.
Zwischen einer Rechtschreibkorrektur und einem vollständig generierten Text liegen Welten. Ein binärer Hinweis verrät nicht, ob der Mensch die Idee entwickelte, Quellen prüfte, Argumente schrieb, nur den Stil glätten ließ oder einen KI-Entwurf nahezu unverändert veröffentlichte.
Human AI Transparent will diese Grauzone verständlich machen. Der Mensch verschwindet nicht hinter dem Werkzeug, und die KI wird nicht heimlich zur Autorin erklärt.
Wer bestimmte Thema, Ziel und Kerngedanken?
Wer suchte, wählte und überprüfte Informationen?
Wer entwickelte Aufbau, Aussagen und Schlussfolgerungen?
Wer formulierte, übersetzte, kürzte oder redigierte?
Das sichtbare Siegel führt zu einer öffentlichen Transparenzseite. Dort beschreibt der Ersteller die Zusammenarbeit von Mensch und KI differenziert und übernimmt Verantwortung für die Angaben. Anders als die EU-Symbole beschreibt es nicht nur das Ergebnis, sondern den Entstehungsweg.
Diese Nüchternheit ist kein Mangel. Transparenz beginnt gewöhnlich dort, wo Marketing aufhört, sich selbst Orden anzustecken.
Für die Endnutzer-Kennzeichnung hat die Europäische Kommission eigene Symbole vorgeschlagen: „AI“ als allgemeiner Hinweis, „AI generated“ für vollständig KI-erzeugte Inhalte und „AI modified“ für teilweise bearbeitete Medien. Diese Symbole beantworten zuverlässig die Frage, ob KI beteiligt war – nicht, wie die Zusammenarbeit tatsächlich verlief. Genau hier setzt das Human AI Label an: Es ergänzt die binäre EU-Kennzeichnung um eine differenzierte Angabe zu Idee, Recherche, Inhalt und Sprache.
Für automatisierte Systeme verlangt Artikel 50 zusätzlich eine maschinenlesbare Kennzeichnung, damit Plattformen und Erkennungswerkzeuge synthetische Inhalte technisch zuverlässig identifizieren können. Branchenverbände wie CEPIC empfehlen dafür etablierte Standards wie C2PA Content Credentials oder IPTC-Metadaten. Das Human AI Label ist heute eine für Menschen lesbare Selbstauskunft; eine maschinenlesbare Erweiterung nach diesen Standards ist als möglicher nächster Schritt denkbar, aber noch nicht Teil des aktuellen Generators.
Der begleitende Verhaltenskodex für KI-generierte Inhalte wurde von unabhängigen Experten in einem von der KI-Behörde unterstützten Multi-Stakeholder-Verfahren erarbeitet. Seine Anwendung ist freiwillig; die gesetzlichen Kennzeichnungspflichten aus Artikel 50 bleiben davon unberührt und gelten unabhängig davon, ob ein Anbieter den Kodex unterzeichnet.
„Nicht die Nutzung von KI zerstört Vertrauen. Heimlichkeit, erfundene Quellen und fehlende Verantwortung tun es.“
Das Label richtet sich an Autoren, Redaktionen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen und kreative Projekte, die KI weder verstecken noch dramatisieren möchten.
Das Schneckenmotiv kann für redaktionelle Berichte über das Projekt unter Angabe „Human AI Transparent / NET-WEB“ verwendet werden.
Für die rechtliche Einordnung sind ausschließlich die offiziellen Texte und Leitlinien maßgeblich. Human AI Transparent stellt den gesellschaftlichen und praktischen Transparenzgedanken daneben, nicht darüber.